Krankheiten der Schweine und Minischweine:
Europäische Schweinepest (ESP oder EP)
Es gibt auch noch eine Afrikanische Schweinepest
(ASP). Sie ist für unsere Breitengrade nicht relevant, verläuft
aber genau wie die ESP.
Geschichtliches
Erstmals 1883 im Staat Ohio beschrieben
1862 in England
Nachweis des infektiösen Charakters durch Law 1875
Vorkommen
Nur beim Schwein vorkommend. Das Virus ist äusserst
wiederstandsfähig.
Hitzestabil bis 60°C. Ph-stabil 3-12. Es hält sich in gefrorenem
Fleisch
1500 Tage, im Kot 7 Tage, im Urin 5 Tage.
Ursache
Verursacht wird die ESP durch das Schweinepestvirus
(SPV), das zur Familie der Togaviren gehört.
Übertragung
Übertragen wird die ESP durch virusausscheidende
Schweine (Wildschweine),
Speichel, Nasen- Augen- und Rachensekret, Kot und
Urin, Schlacht- und
Fleischprodukte, Gülle, verunreinigte Fahrzeuge, Instrumente,
Injektionsspritzen. Schadnager und Haustiere. Die Tiere sind schon
einen
Tag nach der eigenen Ansteckung infektiös, und bleiben es bis
zu 200 Tage
lang.
Inkubationszeit
2-6 Tage
Krankheitsbild
Das Krankheitsbild kann in einer akuten Form und
in einer chronischen Form (atypisch) auftreten. Während früher
die Erscheinungen der akuten Form vorherrschten, wurden in den letzten
Jahren vermehrt die chronischen Formen beobachtet.
Akute Form
Hohes Fieber (40-42°C), Mattigkeit, Futterverweigerung,
Hinterhandschwäche, Schwanken, taumelnder Gang, Zittern (Ferkel),
Krämpfe, geschwollene Augenlieder, gerötete Lidbindehäute,
schleimiger Nasenausfluss, Nasenbluten, Blaufärbung des ganzen
Körpers, Kehlkopfentzündung, Schluckbeschwerden, röchelnder
Atem, anfangs Verstopfung, später Durchfall.
Der Tod tritt 8-20 Tage nach Auftreten der ersten
klinischen Zustände ein. Sterblichkeitsrate 30-100%.
Chronische Form
Die chronische Form kann sich bei Schweinen entwickeln,
die die akute
überleben. Sie kann aber auch als selbstständige Form
der Krankheit
auftreten. Die Inkubationszeit ist gegenüber der akuten Form
verlängert.
Die Krankheitserscheinungen bei der chronischen Schweinepest sind
viel
uncharakteristischer als bei der akuten Schweinepest. Fieber ist
nicht immer vorhanden.
Bei mangelnder Fresslust können Verstopfung und Durchfall abwechseln.
Oft sieht man chronische Entzündungen der Haut, manchmal Gewebetod
an den Ohrspitzen. Insgesamt gibt es bei der chronischen ESP keine
typischen Krankheitserscheinungen. Oft wird sie von anderen Erkrankungen
überlagert.
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Diagnose
Der Verdacht der SP muss gestellt werden bei Vorliegen
der beschriebenen
Krankheitserscheinungen und vor allem dann, wenn eine fieberhafte
Erkrankung auf eine entsprechende antibiotische Behandlung nicht
anspricht.
Im Blut sollte der Antikörpernachweis vorgenommen werden.
Behandlung
Es gibt keine bestimmte Behandlung. Behandlung und
Impfung sind verboten.
Vorbeugung
Kein Verfüttern von Speiseresten. Fernhalten
von Schadnagern (Mäuse, Ratten) und Haustieren. Desinfektion
von Schuhen, Geräten und Fahrzeugen.
Gesetzliche Bestimmungen
Nach dem Tierseuchengesetz handelt es sich bei der
ESP um eine
anzeigepflichtige Seuche. Anzeigepflicht bedeutet, das auch der
Tierhalter Krankheitssymptome, die als Verdacht auf ESP gedeutet
werden können, beim zuständigen Veterinäramt anzeigen
muss. Die Bekämpfung erfolgt nach der Schweinepestverordnung
durch die Veterinärbehörden.
Ist die Seuche festgestellt worden, wird in einem
Radius von 3km um das Seuchengehöft ein Sperrbezirk errichtet
(Beschilderung: Schweinepest – Sperrbezirk) und mit einem
Radius von 10km ein Beobachtungsgebiet. Alle Schweine des Seuchengehöfts
müssen getötet (gekeult) werden.
Es folgt eine „stand-still“-Phase im
Sperrbezirk von
mindestens 21 Tagen und im Beobachtungsgebiet von 7 Tagen.
Verbringungsverbot in den und aus dem Sperrbezirk.
Keine Schweineausstellungen, -märkte oder Tierhandel.
Während der „stand-still“-Phase
werden alle Schweinebestände
innerhalb eines Sperrbezirkes durch die Veterinärbehörden
untersucht.
30 Tage nach Grobdesinfektion des Seuchengehöfts
erfolgt im Sperrbezirk, bzw. nach 15 Tagen im Beobachtungsgebiet
die Aufhebungsuntersuchung. Dazu werden die Schweinebestände
nach einem EU-Schlüssel serologisch untersucht.
Seit dem 1.11.2002 ist eine neue Richtlinie zur Bekämpfung
der Schweinepest in Kraft. Sie sieht eine mögliche, kontrollierte
Impfung in Notfällen vor, sowie die orale (über den Mund)
Impfung von Wildschweinen. In Erwartung neuer wissenschaftlicher
Entwicklungen sieht die Richtlinie den Einsatz von „Marker-Impfstoffen“
vor, die zusammen mit derzeit in Entwicklung befindlichen Labortests
eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren ermöglichen.
Quellen
Handbuch Schweinekrankheiten K.-O. Eich
Europa-web
Uni-Giessen
Uni-Wien
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